Die Weiherordnung

Leitfaden „Angelweiher Eußerthal“

 

  • Vor dem Angeln hat sich der Angler bei der Aufsicht anzumelden.

  • Angeln ist nur mit gültigem Fischereischein möglich, welcher bei der Aufsicht auf verlangen vorzuzeigen ist.

  • Fische sind Waidgerecht zu behandeln; Gesetzliche Bestimmungen (Betäubung und durch Herzstich töten) sind einzuhalten.

  • Es sind nur Haken bis Größe 10 erlaubt.

  • Das Hältern von Fischen im Setzkescher sowie Anfüttern und Blinkern (mit Drillings- oder Mehrfachhaken) sind verboten.

  • Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.

  • Alle geangelten Forellen müssen mitgenommen werden.

  • Bei Beendigung des Angelns hat sich der Angler bei der Aufsicht zu melden, wo die Fische (unausgenommen) gewogen und bezahlt werden.

  • Erst jetzt ist es erlaubt, die Fische an der dafür vorgesehenen Stelle am Bach auszunehmen bzw. die Fische vom Gelände mitzunehmen.

  • Der Angelplatz ist so zu Verlassen, wie er angetroffen wurde. Eigener Abfall ist selbst mitzunehmen und zu entsorgen.

  • Fischereilicher Diebstahl ist eine Straftat nach dem StGB und wir sofort zur Anzeige gebracht.

 

 

Viel Spaß beim Angeln und Petri Heil  

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