Leitfaden „Angelweiher Eußerthal“
Vor dem Angeln hat sich der Angler bei der Aufsicht anzumelden.
Angeln ist nur mit gültigem Fischereischein möglich, welcher bei der Aufsicht auf verlangen vorzuzeigen ist.
Fische sind Waidgerecht zu behandeln; Gesetzliche Bestimmungen (Betäubung und durch Herzstich töten) sind einzuhalten.
Es sind nur Haken bis Größe 10 erlaubt.
Das Hältern von Fischen im Setzkescher sowie Anfüttern und Blinkern (mit Drillings- oder Mehrfachhaken) sind verboten.
Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.
Alle geangelten Forellen müssen mitgenommen werden.
Bei Beendigung des Angelns hat sich der Angler bei der Aufsicht zu melden, wo die Fische (unausgenommen) gewogen und bezahlt werden.
Erst jetzt ist es erlaubt, die Fische an der dafür vorgesehenen Stelle am Bach auszunehmen bzw. die Fische vom Gelände mitzunehmen.
Der Angelplatz ist so zu Verlassen, wie er angetroffen wurde. Eigener Abfall ist selbst mitzunehmen und zu entsorgen.
Fischereilicher Diebstahl ist eine Straftat nach dem StGB und wir sofort zur Anzeige gebracht.
Viel Spaß beim Angeln und Petri Heil